Strafrecht, Steuerstrafrecht, Steuer- und Zollrecht

Dr. Kamila Matthies, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Strafrecht, Steuerstrafrecht und Zollrecht sind meine Leidenschaft und Spezialisierung. Ich begleite Sie als Strafverteidigerin in Brandenburg, Berlin und bundesweit durch das gesamte Strafverfahren.

dr Kamila Matthies, LL.M.

Ich bin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Lehrbeauftragte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).

Strafrecht, Steuerstrafrecht und Zollrecht sind meine Leidenschaft. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich mit aller Entschlossenheit an Ihrer Seite. Ich kämpfe mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, um für Sie ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

Eine inzwischen über 15 jährige Erfahrung im Strafrecht ermöglicht es meiner Kanzlei in Frankfurt (Oder), Ihre Interessen bestmöglich wahrzunehmen.

ZUSAMMENARBEIT MIT DER KANZLEI

Wir warten auf Ihre Kontaktaufnahme, um sich um Ihre Angelegenheit mit Leidenschaft und Engagement zu kümmern.

Seit mehr als 15 Jahren unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten effektiv in Straf- Steuerstraf-, Steuer-, Zoll- und Verwaltungssachen vor deutschen Gerichten, Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft), Zoll- und Finanzämtern sowie öffentlichen Behörden.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns per E-Mail und stellen Sie Ihren Fall vor. Wir werden dann überlegen, wie wir Ihnen helfen können.

SCHWERPUNKTE​

Strafrecht

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Steuer- und Zollrecht

Internationales Strafrecht (Grenzüberschreitende Sachverhalte)

Cybercrime / EncroChat / Sky ECC

Verkehrsstrafrecht

Mandantenstimmen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Beiordnung eines "Pflichtverteidigers" ist nach deutschem Strafprozessrecht in keiner Weise an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten / Angeklagten geknüpft, sondern allein an die Frage, ob ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt (vgl. §140 StPO).

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Nutzen Sie zunächst Ihr Recht, mittels eines Verteidigers Akteneinsicht zu nehmen. Denn in genauer Kenntnis dessen, was Ihnen vorgeworfen wird und was gegen Sie ermittelt worden ist, können Sie sich sachgerecht verteidigen.
Ja, denn ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Richter ausschließlich nach Aktenlage entschieden hat. Jeder hat im Strafbefehlsverfahren die Möglichkeit, sich gegen den Strafbefehl dadurch zu wehren, dass er gegen diesen Einspruch einlegt. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Die Höhe des Honorars bemisst sich nach individueller Stunden- oder Pauschalvereinbarungen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich bespreche die Honorarfrage mit Ihnen von Anfang an, damit die Kosten für Sie stets transparent sind.
Ich kann keine individuelle, kostenlose Rechtsberatung leisten. Auch kurze, anscheinend einfache Sachverhalte müssen sorgsam recherchiert und bearbeitet werden.
Unsere Kanzlei befasst sich lediglich mit dem deutschen Recht, sodass wir nur auf dem deutschen Gebiet tätig sind.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen zu Ihrer Verfügung!
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Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.
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Oderturm, 10 OG.
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