Internationales Strafrecht (Zusammenarbeit in Strafsachen)

Unser Angebot. Überzeugen Sie sich selbst, wie wir Ihnen helfen können!

Was uns von den anderen Kanzleien unterscheidet, ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten auf dem Gebiet des internationalen Strafrechts. Unsere Zweisprachigkeit und die Kenntnis der deutschen und polnischen Rechtsordnungen ermöglichen es uns, unsere Mandanten in Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen effektiv und erfolgreich zu vertreten.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Vertretung der Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls verfolgt werden. Wenn Sie wissen, dass gegen Sie ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, kontaktieren Sie uns bitte! Wir kümmern uns um Ihren Fall und prüfen, ob die Auslieferung in ein anderes Land zulässig ist (siehe Angebot an die Verfolgte aufgrund eines Europäischen Haftbefehls).

Wir können Ihnen helfen, sowohl wenn Sie aufgrund eines von einem anderen EU- Mitgliedsstaat (z.B. Polen) ausgestellten Europäischen HaftbefehWir können Ihnen helfen, sowohl wenn Sie aufgrund eines von einem anderen EU- Mitgliedsstaat (z.B. Polen) ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Deutschland festgenommen werden, als auch wenn die deutschen Behörden einen Europäischen Haftbefehl gegen Sie erlassen haben und Sie aus einem anderen Land nach Deutschland ausgeliefert werden müssen.s in Deutschland festgenommen werden, als auch wenn die deutschen Behörden einen Europäischen Haftbefehl gegen Sie erlassen haben und Sie aus einem anderen Land nach Deutschland ausgeliefert werden müssen.

Wir kümmern uns auch um Auslieferungsfälle von Deutschland in ein anderes Nicht-EU- Staat und umgekehrt.

Wir kümmern uns auch um Auslieferungsfälle von DeutschWir sind auch auf Fälle der Übertragung einer Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Strafe in einem anderen EU- oder Nicht-EU-Mitgliedstaat spezialisiert. Wenn Sie jedoch durch ein ausländisches Gericht zu einer (Freiheits- oder Geld)Strafe verurteilt werden und diese Strafe in Deutschland vollstrecken wollen, stehen wir auch zu Ihrer Verfügung!and in ein anderes Nicht-EU- Staat und umgekehrt.

Wir betreuen auch alle anderen internationalen Rechtshilfefälle in Strafsachen (z.B. Vernehmung in einem anderen Land, Beweisbeschlagnahme, Durchsuchung, Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in Deutschland, Europäische Ermittlungsanordnung, etc.)

Darüber hinaus prüfen wir die Zulässigkeit und Rechtsmäßigkeit von Beweismitteln, die im Rahmen der strafrechtlichen Rechtshilfe erlangt wurden. Wir prüfen die Möglichkeit ihrer Verwertung im deutschen Strafverfahren (z.B. grenzüberschreitende Telekommunikationsüberwachung, grenzüberschreitende Nacheile, gemeinsame Ermittlungsteams usw.).

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Kontakt
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen zu Ihrer Verfügung!
ADRESSE:​

Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.
Logenstraße 8,
Oderturm, 10 OG.
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland

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