Steuerstrafrecht

Unser Angebot. Überzeugen Sie sich selbst, wie wir Ihnen helfen können!

Was können wir für Sie tun?

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren wegen Steuer- und Zollstraftaten (z.B. Steuer- oder Zollhinterziehung, Schmuggel (z.B. Zigaretten), Steuerhehlerei)
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide

Wie arbeiten wir?

Eine effektive Verteidigung im steuerstrafrechtlichen und zollrechtlichen Angelegenheiten setzt nicht nur hervorragende Kenntnisse des Strafrechts, sondern auch Kenntnisse des Steuer- und Zollrechts voraus. Daher ist es wichtig, keine selbstständigen Tätigkeiten zu riskieren und einem guten Verteidiger zu vertrauen, wenn Sie mit Steuer- oder Zollstraftaten konfrontiert sind.

Wenn Ihnen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem Schmuggel oder der illegalen Herstellung von Tabakwaren (Zigaretten, Rauchtabak) vorgeworfen werden, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Alle anderen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten haben für uns keine Geheimnisse und werden von uns gerne behandelt (z.B. unzulässiger Erwerb von Steuererstattungsansprüchen nach § 383 AO, unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen nach § 160 StBerG, Verletzung der Anmelde- bzw. Anzeigepflicht bei Ein- oder Ausreise nach Deutschland usw.).

Wir werden Akteneinsicht beantragen und dann überprüfen, ob ein Steuerbescheid rechtmäßig erlassen wurde. Wenn die Gründe dafür vorliegen, werden wir einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat stellen.

Wenn Sie jedoch vor einem Gericht verteidigt werden müssen, werden wir uns auch damit befassen.

Merken Sie sich das, dass wenn Sie eine Steuerstraftat begangen haben, stellt das Strafverfahren die geringste Sorge in Ihrem Fall dar!

Sie müssen daran denken, dass das Finanzamt oder das Hauptzollamt gegen Sie einen Steuerbescheid erlassen kann, in dem Sie zur Zahlung von hinterzogenen Steuern verpflichtet sind, die durch die Straftat erlangt wurde (z.B. durch Schmuggel von unversteuerten Zigaretten nach Deutschland). Gegen eine solche Entscheidung können wir auch durch einen entsprechenden Einspruch vorgehen (siehe unser Angebot zur Vertretung in Steuer- und Zollsachen).

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Kontakt
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen zu Ihrer Verfügung!
ADRESSE:​

Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.
Logenstraße 8,
Oderturm, 10 OG.
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland

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E-MAIL

kanzlei@strafverteidigerin-matthies.de

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