Steuer- und Zollrecht

Unser Angebot. Überzeugen Sie sich selbst, wie wir Ihnen helfen können!

Was können wir für Sie tun?

  • Vertretung vor deutschen Finanz- oder Zollbehörden
  • Einspruch gegen einen Steuerbescheid
  • Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eines Steuerbescheids
  • Antrag auf Erlass von Steuern
  • Antrag auf Stundung von Steuern
  • Antrag auf Verlängerung der Zahlungsfristen
  • Antrag auf Vollstreckungsaufschub
  • Antrag auf Ruhen des Verfahrens
  • Auskunftsersuchen über die Höhe der zu zahlenden Steuerschuld
  • Vertretung vor deutschen Finanzgerichten

Wie arbeiten wir?

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Hilfe im Bereich des Steuer- oder Zollrechts benötigen, vertreten wir Sie gerne vor deutschen Finanz- oder Zollbehörden und vor deutschen Finanzgerichten.

In einem außergerichtlichen Verfahren vor Finanz- oder Zollbehörden legen wir Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein (z.B. Tabaksteuer im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel). Um eine sofortige Vollstreckung eines Steuerbescheids zu vermeiden, beantragen wir zusammen mit einem Einspruch, die Vollstreckung eines Steuerbescheids auszusetzen.

Wird Ihr Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, können wir in Ihrem Namen eine Klage beim Finanzgericht einreichen und Ihre Interessen vor diesem Gericht vertreten. Dann wird das Finanzgericht prüfen, ob das Finanzamt oder das Zollamt rechtmäßig gehandelt hat, indem es Ihnen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern auferlegt hat.

Falls Ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig und vollstreckbar ist, so dass es keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen diesen Steuerbescheid bestehen, und die Steuerzahlung für Sie aufgrund Ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage ein Problem darstellt, können wir Ihnen helfen, indem wir einen Antrag auf Erlass oder Stundung von Steuern stellen.

Haben Sie Fragen?
Kontakt
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen zu Ihrer Verfügung!
ADRESSE:​

Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.
Logenstraße 8,
Oderturm, 10 OG.
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland

TELEFON:

0335 23 01 00 00
0177 384 0136 (SOS 24/7)

Dzwoniąc z polskiego telefonu wybierz:

+49 335 23 01 00 00
+49 177 384 0136
+48 696 568 151

FAX:

0335 23 01 00 10

E-MAIL

kanzlei@strafverteidigerin-matthies.de

Diese Website verwendet Cookies. Sollten Sie weiterhin diese Seite verwenden stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.