Was können wir für Sie tun?
- Vertretung vor deutschen Finanz- oder Zollbehörden
- Einspruch gegen einen Steuerbescheid
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eines Steuerbescheids
- Antrag auf Erlass von Steuern
- Antrag auf Stundung von Steuern
- Antrag auf Verlängerung der Zahlungsfristen
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub
- Antrag auf Ruhen des Verfahrens
- Auskunftsersuchen über die Höhe der zu zahlenden Steuerschuld
- Vertretung vor deutschen Finanzgerichten
Wie arbeiten wir?
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Hilfe im Bereich des Steuer- oder Zollrechts benötigen, vertreten wir Sie gerne vor deutschen Finanz- oder Zollbehörden und vor deutschen Finanzgerichten.
In einem außergerichtlichen Verfahren vor Finanz- oder Zollbehörden legen wir Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein (z.B. Tabaksteuer im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel). Um eine sofortige Vollstreckung eines Steuerbescheids zu vermeiden, beantragen wir zusammen mit einem Einspruch, die Vollstreckung eines Steuerbescheids auszusetzen.
Wird Ihr Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, können wir in Ihrem Namen eine Klage beim Finanzgericht einreichen und Ihre Interessen vor diesem Gericht vertreten. Dann wird das Finanzgericht prüfen, ob das Finanzamt oder das Zollamt rechtmäßig gehandelt hat, indem es Ihnen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern auferlegt hat.
Falls Ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig und vollstreckbar ist, so dass es keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen diesen Steuerbescheid bestehen, und die Steuerzahlung für Sie aufgrund Ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage ein Problem darstellt, können wir Ihnen helfen, indem wir einen Antrag auf Erlass oder Stundung von Steuern stellen.